Enteignung der Versicherungsguthaben gesetzlich verankert!!!

Von Merlino Edelmetalle, ASConsulting aus Liechtenstein: Aktuelles zu Ihrem Vermögensschutz! Weiter Versicherungsgesellschaft verhökert Kundenbestände an Run-off Gesellschaft!
Von Merlino Edelmetalle, ASConsulting, vom 28. Juni 2018: Lebensversicherungen dürfen Ihren Kunden weniger Geld ausbezahlen, das bestätigt ein BGH Urteil vom Mittwoch letzter Woche. Es erlaubt geringere Auszahlungen an die Lebensversicherungskunden (Teilenteignung) und bestätigt damit eine diesbezügliche Gesetzesänderung aus 2014! So kann nach dem Urteil, auch Kunden, denen bereits eine höhere Überschussbeteiligung in Aussicht gestellt worden ist, weniger ausgezahlt werden. Es geht dabei...

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