Die Enteignung unserer Bankguthaben ist bereits gesetzlich verankert!!!
Die Grundlage dafür ist das SAG (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für Banken), gültig seit 01.01.2015. Buchempfehlung dazu "Rette sich wer kann vor dieser Bankenrettung"
Die EU kann jederzeit Konten-Sperrungen anordnen, um damit Bankruns zu verhindern!
Ein Rücknahmestopp für Fonds- und Aktienanlagen ist bereits gesetzlich verankert!
Daher ist es erforderlich, alle Bankguthaben (Privat und Firma) und Investmentanlagen in Länder auszulagern, die nicht der ESM- und EU Bankenhaftung unterliegen (LI oder CH).
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Bankenstandbein in Liechtenstein oder der Schweiz, damit Sie Ihre Bankguthaben und Investmentanlagen auf einfache Art und Weise aus der Gefahrenzone EU auslagern können!
Ein privates Schweizer Zahlungs- und Abwicklungskonto, inklusive Kreditkarte und weitere Services (ohne Mindesteinlage) können Sie hier, online beantragen! Bitte geben Sie bei der Kontoeröffnung folgenden Werbecode ein: tpwp97