Finanzministerium schützt Versicherungsunternehmen zu Lasten und zum Nachteil der Kunden!

Von Merlino Edelmetalle, ASConsulting, vom 28. Juni 2018:

Lebensversicherungen dürfen Ihren Kunden weniger Geld ausbezahlen, das bestätigt ein BGH Urteil vom Mittwoch letzter Woche.

Es erlaubt geringere Auszahlungen an die Lebensversicherungskunden (Teilenteignung) und bestätigt damit eine diesbezügliche Gesetzesänderung aus 2014!

So kann nach dem Urteil, auch Kunden, denen bereits eine höhere Überschussbeteiligung in Aussicht gestellt worden ist, weniger ausgezahlt werden.

Es geht dabei um einen zweistelligen Milliardenbetrag, um den die Versicherungskunden erleichtert werden, was einer Teilenteignung gleichzusetzen ist.

An der Regelung zur Stabilisierung der Branche in der Zinsflaute, zu Lasten der Kunden, hält Berlin fest. Auch nach der Entscheidung des BGH dürfen Versicherer in wirtschaftlich schwieriger Lage ausscheidende Kunden nicht mehr so üppig wie früher an ihren Kursgewinnen aus festverzinslichen Wertpapieren beteiligen. (Az. IV ZR 201/17)

"Das Finanzministerium schützt hier die Versicherungsunternehmen zu Lasten und zum Nachteil der Kunden (unsere warnende Berichterstattung dazu, bereits aus 2014).

 

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