Allgemeine Geschäftsbedingungen zum 

Merlino Edelmetall Kauf- und Lagerauftrag

© Merlino Edelmetalle, ASConsulting Ltd.

 

 

1. Vertragspartner

1.1. Active Synergie Consulting Ltd., Landstraße 123, FL 9495 Triesen, Liechtenstein  

Handelsregister Nr.: FL-0002.200.983-6, Gewerbebewilligung Fürstentum Liechtenstein Nr.: 50150, MWSt. Nr.: 56 420

1.2. Die Active Synergie Consulting Ltd. ist auf allumfassende Strategien zum „Länder übergreifenden Vermögensschutz“ spezialisiert, insbesondere auf den Bereich Edelmetalle. Die Active Synergie Consulting Ltd. bietet kein Investment an, führt keine Konten und Depots und übt keine bewilligungspflichtigen Tätigkeiten aus.

1.3. Der Merlino Kauf– und Lagerauftrag (© MKL)ist ein Produkt der Active Synergie Consulting Ltd.

1.4. Vertragspartner Einlagerung: Active Synergie Consulting Ltd., 1 MAPLE ROAD, BRAMHALL, STOCKPORT, CHESHIRE, SK7 2DH, UK.

 

2. Geltungsbereich

2.1. Für alle zwischen der Active Synergie Consulting Ltd. (nachfolgend „ASC Ltd.“ genannt) und ihren Kunden/-innen (nachfolgend „Kunde“ genannt) geschlossenen Kauf- und Lageraufträge (Dienstleistungsverträge) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB), in der jeweils gültigen Fassung. Anderslautende Regelungen des Kunden werden nicht anerkannt und ausdrücklich abgelehnt.

2.2. Diese AGB finden auf sämtliche Vertragspartner und Mandanten der ASC Ltd. Anwendung, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt.

 

3. Vertragsschluss

3.1. Über den Kunden-Login auf der ASConsulting Webseite hat der Kunde die Möglichkeit das Formular “Antrag Kauf- und Lagerauftrag“ online auszufüllen und rechtsgültig zu bestätigen. Zeitgleich bestätigt der Kunde die gültigen AGB, die Gebührenordnung sowie die Datenschutzerklärung und erklärt sich damit einverstanden.

3.2. Zusätzlich muss der Kunde eine digitale Kopie seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses in dem dafür vorgesehenen upload Bereich hochladen.

3.3. Dieser Antrag stellt einen verbindlichen Auftrag gegenüber der ASC Ltd. dar. Die ASC Ltd. behält sich dabei das Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.4. Von der Auftragserteilung des Kunden, bis zur Vertragsannahme und dem Einkauf der Edelmetalle liegen i. d. R. einige Tage. Der Kunde erklärt sich daher ausdrücklich mit einer nachträglichen Preisfeststellung (zum Einkaufszeitpunkt) einverstanden.

3.5. Erfolgt die Auftragserteilung in einer unserer Niederlassungen, über unsere Kooperationspartner oder im Fernabsatz, d.h. je nach Angebot postalisch oder telefonisch, ist der Antrag in jedem Fall von den aufnehmenden Personen online, wie oben angeführt, zu erfassen. Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

3.6. Zur Beantragung eines Vertrags zur Einzelverwahrung der Wertgegenstände ist das Formular „Identifizierung Vertragspartner“ und der „Lagervertrag Einzelverwahrung“ vollständig auszufüllen und in dem dafür vorgesehenen upload Bereich hoch zu laden.

3.7. Als primäres Kommunikationsmittel zwischen der ASC Ltd. und dem Kunden wird „E-Mail“ festgelegt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, Änderungen seiner E-Mail Adresse unverzüglich der ASC Ltd. mitzuteilen.

 

4. Anlageformen, Kauf und Lagerung

4.1. Je nach gewünschter Form der Verwahrung, die der Kunde mit der ASC Ltd. vereinbart, erfolgt eine Sammelverwahrung oder Einzelverwahrung der Wertgegenstände.

4.2. Mit Annahme des Kauf- und Lagerauftrags durch die ASC Ltd. kann der Kunde Edelmetalle ratierlich, (monatlich mindestens € 100,-) und oder durch Einmalzahlungen (Mindestens € 5.000,-), erwerben.

4.3. Im Rahmen der Einzelverwahrung verwahrt die ASC Ltd. im Namen des Kunden die Wertgegenstände physisch und buchhalterisch segregiert. Durch Zuweisung von speziellen Kennzeichnungsnummern an jedem Wertgegenstand steht exakt fest, welcher Wertgegenstand im Eigentum des Kunden steht.

Der Kunde erhält nach Auftragsannahme durch die ASC Ltd. eine Einkaufsrechnung und verpflichtet sich, diese innerhalb von 3 Werktagen zu begleichen. Beim Einkauf der Edelmetalle können sich ungerade Rechnungssummen ergeben, sodass die Einkaufsrechnung von der angegebenen Investitionssumme des Kunden geringfügig nach unten oder oben abweicht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.

4.4. Im Rahmen der Sammelverwahrung verwahrt die ASC Ltd. die Wertgegenstände im Namen des Kunden buchhalterisch segregiert, die physischen Bestände verwahrt die ASC Ltd. gattungsgemäß in einem Sammelbestand.

Die vom jeweiligen Kunden erworbenen Metalle werden diesem nach Gewicht und Wert gutgeschrieben und können auch den Bruchteil einer Gewichtseinheit ausmachen.

4.5. Im Rahmen der Sammelverwahrung kann die ASC Ltd., neben dem Erweb von physischen Edelmetallen auch „Buchmetall“ erwerben. Buchhalterisches Edelmetallguthaben (Buchmetall) ist zu 100% physisch hinterlegt und wird in Gramm oder Unzen geführt. Es besteht jederzeit Anspruch auf physische Auslieferung in verfügbaren Barren oder Münzen. Sofern der Kunde die Auslieferung von Buchmetall verlangt, stellt ASC Ltd. die anfallenden Präge- bzw. Herstellungskosten für das jeweilige verfügbare Produkt in Rechnung. Zusätzlich hat der Kunde die gesetzliche Umsatzsteuer, sonstige Steuern, Zölle, sonstige Gebühren, Kosten, Aufwendungen, Zinsen und Spesen zu entrichten.

4.6. Die ASC Ltd. ist bei sammelverwahrten Wertgegenständen zur Rückgabe anderer gleichwertiger Wertgegenstände derselben Gattung berechtigt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückgabe von Wertgegenständen, welche bestimmte Spezifika aufweisen (z.B. spezielle Jahrgänge oder Hersteller).

4.7. Das Eigentum an den erworbenen Edelmetallen geht spätestens nach Zahlungseingang, bzw. zum Zeitpunkt der Einlieferung durch den Erwerber in die Hinterlegungsstelle, an den Kunden über. Der Kunde wird Eigentümer und selbständiger, mittelbarer Besitzer.

Die ASC Ltd. als Verwahrer erwirbt kein Eigentum an den gelagerten Wertgegenständen.

4.8. Das Eigentum an den Wertgegenständen bleibt – unabhängig vom Lagerort – während der gesamten Vertragsdauer beim Kunden.

4.9. Die ASC Ltd. stellt dem Kunden einen Link zum persönlichen online Bereich, mit allen Informationen zu seinem Edelmetallbestand (Bestandsliste), zur Verfügung. Die Übermittlung der Bestandsliste kann auch als PDF Datei, per Mail erfolgen. Die Bestandsliste gilt als unbestritten und genehmigt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen, bei Änderungen der Bestandsliste, durch Gebühren, Zukauf, Verkauf, usw., Widerspruch bei der ASC Ltd. eingelegt wird.

4.10. Ratierliche Anlage: Bei Auftragserteilung erhält der Kunde die Daten zur Überweisung der einmaligen Einrichtungsgebühr und die Daten zur Einrichtung eines Dauerauftrags bei seiner Bank. Der Einkauf der Metalle durch die ASC Ltd. erfolgt jeweils bis Ende des Monats. Nach Einkauf werden die Metalle des Kunden dem Sammellager der ASC Ltd. in deren Verwahrstellen (Hochsicherheitslagern), zur entgeltlichen Lagerung übergeben. Der Kunde stimmt der Sammelverwahrung seiner Metalle zu.

4.11. Die ASC Ltd. führt die Lagerbestandsliste für Gold in Gramm (1/100 Gramm), bei Silber in Kilogramm (1/1000 Kilogramm).

4.12. Der Kunde ist berechtigt, über die in seinem Namen gelagerten Metalle, eigenständig und unbeschränkt zu verfügen und jederzeit die gänzliche oder teilweise Herausgabe, der für Ihn verwahrten Edelmetalle zu verlangen.

 

5. Vollmacht

5.1. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Dritten eine Vollmach über die Verfügung der in seinem Namen verbuchten Menge an Edelmetallen einzuräumen.

5.2. Dauerhaft bevollmächtigte Personen sind in der Unterschriftenkarte der ASC Ltd. (Unterschriftenkarte für weitere Bevollmächtigte) einzutragen und müssen der ASC Ltd. ihre Identität durch einen gültigen Pass oder Lichtbildausweis nachweisen. Der Widerruf der Bevollmächtigung ist der ASC Ltd. unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.

5.3. Der/die Bevollmächtigte kann die Bevollmächtigung weder weiter übertragen, noch Untervollmacht erteilen

 

6. Kosten und Gebühren

6.1. Für die Einrichtung des Kauf- und Lagerauftrags fallen Gebühren an. Diese Gebühren können der jeweils aktuellen Gebührenordnung der ASC Ltd. entnommen werden.

6.2. Der ratierliche Kauf- und Lagerauftrag kommt erst zustande, wenn die einmalige Einrichtungsgebühr auf dem Konto der ASC Ltd. eingegangen ist. Bei Kündigung des Kauf- und Lagervertrages kann der Kunde die einmalige Einrichtungsgebühr nicht zurückverlangen.

6.3. Für die Verwahrung der Wertgegenstände fallen Lager- und Versicherungsgebühren an. Diese berechnen sich nach der Edelmetallart und dem aktuellen Ankaufskurs. Die Lagergebühr bei Sammelverwahrung ist erstmals fällig am Tag des Einkaufs (pro rata temporis) und dann halbjährlich im Voraus, jeweils zum 01. Januar und 01. Juli. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Lagergebühren, bei Fälligkeit, von seinem Edelmetall Bestand abgezogen werden. Es besteht kein Recht auf Verrechnung der Lagergebühr (pro rata temporis) bei Verkauf oder Entnahme des gelagerten Bestands.

6.4. Die Lagergebühr bei Einzelverwahrung wird dem Kunden in Rechnung gestellt, erstmals am Tag des Einkaufs (pro rata temporis) und dann halbjährlich im Voraus, jeweils zum 01. Januar und 01. Juli. Es besteht kein Recht auf Verrechnung der Lagergebühr (pro rata temporis) bei Verkauf oder Entnahme des gelagerten Bestands.

6.5. Für Auslagerungs- und Verkaufsaufträge fällt eine Gebühr in Höhe von maximal 2% des Auslagerungs- oder Verkaufswertes an. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese, bei Fälligkeit, von seinem Edelmetall Bestand (Bruchteilseigentum), in Gramm, abgezogen wird.

6.6. Sofern der Kunde bei Gold- und/oder Silberguthaben die physische Herausgabe verlangt, hat der Kunde die gesetzliche Umsatzsteuer, sonstige Steuern, Zölle, sonstige Gebühren, Kosten, Aufwendungen, Zinsen und Spesen zu entrichten.

6.7. ASC Ltd. und der Kunde vereinbaren hiermit, dass die ASC Lt. Änderungen der Verwahrgebühren, der Konditionen, der Entgeltberechnung, usw. ändern kann, wenn sich diese von Seiten der Lagergesellschaften oder anderen Partnern verändern.

 

7. Dauer

7.1. Die Vertragsdauer ist in der Regel unbefristet. Die mit diesem Kauf- und Lagerauftrag begründeten Rechtsverhältnisse erlöschen nicht bei Tod, Handlungsunfähigkeit oder Konkurs des Kunden.

7.2. Der Lagervertrag kann sowohl vom Kunden als auch von ASC Ltd. jederzeit durch Erklärung per E-Mail, bis zum 20. eines jeden Monats, mit Wirkung zum Monatsende, aufgelöst werden. Die verwahrten Edelmetalle werden gemäß einer schriftlich abzugebenden Weisung des Kunden auf dessen Kosten entweder weiter verwertet oder ausgeliefert bzw. übergeben. Wird eine solche Weisung vom Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Erklärung über die Auflösung des Verwahrungsvertrages gegenüber der ASC Ltd. abgegeben, ist diese berechtigt, die Edelmetalle weiter zu verwerten und den Kaufpreis auf die letztbekannte Bankverbindung des Kunden zu überweisen. Der Kunde ist nicht berechtigt hieraus Ansprüche gegenüber der ASC Ltd. abzuleiten bzw. geltend zu machen.

7.3. Bei zur Sammelverwahrung übernommenen Edelmetallen kann der Kunde bei einem Goldguthaben je 100 Gramm, und je 1 Kilogramm bei Silberbarren, die physische Herausgabe verlangen. Liegt der Eigentumsanteil des Kunden darunter, hat der Kunde ausschließlich einen Abfindungsanspruch in Höhe des aktuellen Marktpreises, in der vom Kunden gewünschten Währung. Entstehen hierbei Wechselgebühren, sind diese vom Kunden zu tragen.

7.4 Wird der „Lagervertrag vom Kunden aufgelöst, müssen vor Auslieferungen oder Ausgabe der Edelmetallbestände sämtliche Forderungen der ASC Ltd. gegenüber dem Kunden beglichen sein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass für noch offene Forderungen, Edelmetalle aus seinem Bruchteilseigentum, in Höhe der offenen Forderungen, von ASC Ltd. verrechnet werden.

7.5. Bei Aushändigung oder Lieferung können zusätzliche Kosten wie Transportkosten, Verpackung, Versicherungsprämien, Zölle, Steuern, usw. anfallen. Die Kosten sind vom Kunden zu tragen.

 

8. Versicherung / Haftung

8.1. Der gesamte Edelmetallbestand ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Edelmetalle des Kunden an die Hinterlegungsstelle (Hochsicherheitslager), bis zur Beendigung des Lagervertrags, gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung und Verlust versichert. Bei einem Schadensfall ist der aktuelle Marktpreis am Tage des Schadenseintritts maßgebend.

8.2 Die ASC Ltd. verpflichtet sich, die Edelmetalle des Kunden mit der gehörigen Sorgfalt zu behandeln. Für Schadenersatzansprüche gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen, die folgenden Einschränkungen und Ausschlüsse: Die Haftung von ASC Ltd. ist für, von ASC Ltd. nicht zu vertretende Vorkommnisse (Naturereignisse, höhere Gewalt, Aufruhr, Krieg, terroristische Angriffe, politische Unruhen, Streik, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland, für nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen, z. B. EDV-System, etc.) ausgeschlossen. Im Übrigen ist eine Schadenersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss ausgeschlossen. Sofern ASC Ltd. aus irgendwelchen Umständen für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen ASC Ltd. nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Die Haftungsausschlüsse und/oder Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, denen sich ASC Ltd. zur Vertragserfüllung bedient. ASC Ltd. ist in jedem Fall nur zum Ersatz des Versicherungswertes verpflichtet.

8.3. Die ASC Ltd. ist in keiner Weise für indirekte oder Folgeverluste wie beispielweise Zinsverluste, Wechselverluste, entgangene Geschäfte, Zahlungen von Zollabgaben, Steuern, Strafen oder anderer Zahlungen haftbar. Dazu zählen auch Verluste, die aus Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistung(en) durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen. Die ASC Ltd. haftet nicht für die Kosten der Wiederherstellung von Daten oder Informationen, die sich auf beschreibbaren Medien befinden oder für Verluste durch den Missbrauch solcher Medien oder der auf diesen Medien enthaltenen Informationen durch Unberechtigte.

 

9. Steuern

9.1. Die ASC Ltd. weist darauf hin, dass die steuerliche Behandlung des Metallverkaufs in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt. Die Klärung der Frage, ob durch die Veräußerung ein steuerlicher Vorgang verwirklicht oder ausgelöst wird, obliegt diesem selbst. Der Kunde ist ggf. selbst gegenüber den Finanzbehörden erklärungs- und abgabepflichtig.

 

10. Risikohinweise

10.1. Edelmetalle gehören zur Kategorie der Rohstoffe. Obwohl deren Vorkommen in der Natur endlich ist und sie künstlich nicht reproduzierbar sind, ist dies keine Gewähr für einen künftigen und konstanten Wertzuwachs. Die Vergangenheit zeigt, dass willkürliche Marktbeeinflussungen von privater wie auch staatlicher Seite die Edelmetallpreise erheblich beeinflussen können, weshalb eine hohe Volatilität in Kauf genommen und im ungünstigen Moment auch mit einem Verlust gerechnet werden muss. Von Käufen auf Kredit wird abgeraten. Die ASC Ltd. lehnt jegliche Haftung für Verluste ab. Ebenso haftet die ASC Ltd. nicht bei Ereignissen wie Krieg, höhere Gewalt, staatlichen Eingriffen, usw.

 

11. Datenschutz

11.1. Die ASC Ltd. erhebt und speichert für die Geschäftsabwicklung und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten notwendigen Kundendaten. Bei

Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet ASC Ltd. die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website www.asconsulting.li abrufbaren Datenschutzerklärung.

 

12. Widerrufsrecht

12.1. Der Kunde kann den Kauf- und Lagerauftrag bis zur Auftragsannahme, bzw. dem Einkauf der Edelmetalle durch die ASC Ltd., ohne Angabe von Gründen, i. d. R. per Mail, jedoch auch schriftlich oder telefonisch widerrufen. Ein Widerruf nach bereits erfolgtem Einkauf der Edelmetalle ist ausgeschlossen.

12.2 Ein Muster Widerrufsformular (E-Mail Vorlage) wird auf unserer Webseite bereitgestellt.

 

13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollte nach dem Recht einer Rechtsordnung zu irgendeiner Zeit eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen AGB sowie des Kauf- und Lagerauftrags davon unberührt.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1. Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Kunden und der ASC Ltd. ist Vaduz (Liechtenstein). Die ASC Ltd. hat auch das Recht, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

14.2. Anwendbares Recht: Liechtensteinisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern und soweit die AGB nichts Besonderes vorsehen, kommen die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) oder entsprechende Spezialgesetzgebungen von Liechtenstein zur Anwendung.

14.3. Alle Beteiligten erklären sich damit einverstanden, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Schlichtungsstelle teilzunehmen.

14.4. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise (i. d. R. per E-Mail) bekannt gegeben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige AGB-Inhalt bzw. dessen Wirksamkeit davon unberührt.

14.5 Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb Monatsfrist seit Kenntnisnahme den geänderten Bestimmungen schriftlich widerspricht.

14.6. Mit der Bestätigung seines online Auftrags bzw. mit seiner Unterschrift, erklärt der Kunde, die vorstehend angeführten AGB und die Gebührenordnung gelesen und verstanden zu haben. Er erkennt damit ausdrücklich den Inhalt und die Bedingungen der AGB an.

 

 

© Allgemeine Vertragsbestimmungen, 2024-01-01, ASConsulting Ltd.


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ASC Ltd. AGB 01.01.2024.doc
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