Lebensversicherungen vor der Pleite! - Totalverlust vorprogrammiert - Teil II

Von Merlino Edelmetalle, ASConsulting, vom 28. Juni 2018:

Aus einem aktuellen Bericht des Bundesfinanzministeriums, vom Mittwoch letzter Woche, geht hervor, dass 34 deutschen Lebensversicherern „mittel- bis langfristig finanzielle Schwierigkeiten“ drohen.

Diese 34 Versicherungsunternehmen stehen bereits unter „intensiver Aufsicht“ der deutschen Finanzaufsicht Bafin, da die Namen dieser Gesellschaften nicht genannt werden, kann praktisch jedes Versicherungsunternehmen davon betroffen sein.

„Es kann passieren, dass diese Versicherungsgesellschaften unter die gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapitalquote fallen. Wenn dann nicht innerhalb weniger Monate für ausreichend Kapital gesorgt wird (wo sollte das herkommen?), droht die Abwicklung“. In diesem Fall brauchen die Verträge nicht mehr vollumfänglich von den Versicherungsgesellschaften erfüllt werden, sodass die Kunden mit der Kürzung ihrer Leistungen, bis hin zu Totalverlust rechnen müssen.

Diese „Enteignung“ der Lebensversicherungskunden ist bereits im § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz gesetzlich verankert (Herabsetzungen der Leistungen, bis hin zum Auszahlungsverbot, mit verpflichtender Beitragszahlung bis zum Laufzeitende für die Kunden) scheint nun Realität zum werden.

Auch wenn nur eine Versicherung in Schieflage gerät, ist mit einem fatalen Dominoeffekt zu rechnen, da die Versicherungskunden in Panik geraten und aus Angst vor einem Totalverlust, ihre Versicherungsverträge massenhaft kündigen werden.
Die Politik hat in einem solchen Fall kaum Handlungsmöglichkeiten, da die europarechtlichen Vorgaben durch die Solvency-II-Richtlinie keinen Spielraum lassen. Ein Verweis auf die Sicherungseinrichtung Protektor, eine Auffanggesellschaft der Versicherungsbranche ohne nennenswerte Kapitalausstattung, geht hier ins Leere, da diese nicht einmal den Kollaps einer Gesellschaft bewältigen könnte.

Verbraucherschützer warnen bereits seit geraumer Zeit vor Versicherungspleiten. Es kann passieren, dass Versicherer unter die gesetzliche vorgeschriebene Eigenkapitalquote der Solvency-II-Richtlinie fallen. Wenn dann nicht innerhalb kürzester Zeit für ausreichend Kapital gesorgt wird, droht die Abwicklung und damit der Totalverlust für die Kunden.

 

Empfehlung in Anlehnung an eine Weisheit der Dakota Indianer:

„Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, dann steig ab“

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