Von Merlino Edelmetalle, ASConsulting, am 26.03.2018
Um zu verhindern, dass bei der Verschärfung der Finanzkrise, durch eine massenhafte Flucht aus Investmentfonds der Crash noch verstärkt wird, prüft die EU Kommission das Verbot der Rückgabe von Fondsanteilen.
Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hat vor kurzem eine Reihe konkreter Vorgaben für die weitere Regulierung von Fonds unterbreitet. Im Kern geht es um eine Einschränkung der Rückgabe von Fondsanteilen, im Falle einer allgemeinen Marktkrise.
Eine zeitlich befristete und eingeschränkte Rücknahme von Fondsanteilen, auch "Redemption Gate" genannt, könnte dies verhindern. Der ESRB hat diese und weitere „Empfehlungen“ an die EU-Wertpapieraufsicht ESMA und die EU-Kommission geschickt, welche sich nun damit befassen und die Umsetzung vorbereiten müssen.
Die Fondsindustrie verwaltet weltweit ein Gesamtvermögen von ca. 64 Billionen Euro und spielt durch ihre Transaktionen eine wesentliche Rolle für die Stabilität der Finanzmärkte. In einer Krisensituation können Massenverkäufe einen Dominoeffekt auslösen und das ganze Finanzsystem zum Einsturz bringen. Die EU Kommission ist durch die „Vorschläge“ der ESRB angehalten, die von Fondsgesellschaften ausgehenden Systemrisiken für die Finanzmärkte beherrschbar zu machen.
Zu den vom ESRB vorgeschlagenen Maßnahmen gehört der Einsatz von bestimmten Liquiditätssteuerungstools, mit den wohlklingenden Bezeichnungen wie "Swing Pricing", "Gates" und "Side Pockets". Diese sollen verhindern, dass Anleger bei einem Marktcrash auf einen Schlag sämtliche Anteile zurückgeben können, was Fondsgesellschaften womöglich zu Notverkäufen zwingt und einen Preisrutsch an den Märkten verschärfen würde.
Welche dieser Werkzeuge eingesetzt werden, muss im Einzelfall geprüft werden, wobei die Aussetzung der Anteilsrücknahme - Redemption Gate – als Mindestanforderung gelten soll. Für AIF´s mit illiquiden Assets wie Windkraftanlagen sollen zusätzliche Maßnahmen gelten. Für offene Immobilienfonds, die zu den AIF´s zählen, gelten in Deutschland ohnehin schon seit einigen Jahren Rückgabebeschränkungen.
Auch Fondsgebundene Versicherungen sind dann von diesen Maßnahmen betroffen.
Da ist es doch beruhigend, dass der Asset Manager über den Einsatz dieser Werkzeuge selbst entscheiden und die Anleger entsprechend informieren soll.